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FOB – FREI AN BORD (benannter Verschiffungshafen)

“Frei an Bord” bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunk an alle Kosten und Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschifftransport verwendet werden.