FOB – FREI AN BORD (benannter Verschiffungshafen)
“Frei an Bord” bedeutet, dass der Verkäufer liefert,
wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen
überschritten hat. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunk
an alle Kosten und Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware zu
tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur
Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und
Binnenschifftransport verwendet werden.