FCA - FREE CARRIER (Frei Frachtführer)
“ Frei Frachtführer “ bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort liefert. Es sollte beachtet werden, dass der ausgewählte Ort der Lieferung Folgen für die Verpflichtung zur Be- und Entladung der Ware an diesem Ort nach sich zieht. Falls die Lieferung beim Verkäufer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich.