DES – GELIEFERT SCHIFF (benannter Bestimmungshafen)
“Geliefert ab Schiff” bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer an Bord des Schiffs im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat bis zur Entladung alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen. Falls die Parteien wünschen, dass der Verkäufer die Kosten und Gefahren der Entladung der Ware übernehmen soll, sollte die DEQ-Klausel verwendet werden. Die DES-Klausel kann nur verwendet werden, wenn die Ware See oder Binnenschiff oder im multimodalen Transport auf einem Schiff in den Bestimmungshafen geliefert werden soll.