DEQ – GELIEFERT KAI (benannter Bestimmungshafen)
”Geliefert ab Kai” bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort und mit der Entladung der Ware auf dem Kai verbunden sind, zu tragen. Die DEQ-Klausel verlangt von dem Käufer, dass er die Ware zur Einfuhr freimacht und alle Formalitäten, Zölle, Steuern und andere Abgaben bei der Einfuhr bezahlt. Diese Klausel kann nur verwendet werden, wenn die Ware über See oder Binnenschiff oder im multimodalen Transport zur Entladung von einem Schiff auf den Kai im Bestimmungshafen geliefert werden soll.