DDU – GELIEFERT UNVERZOLLT (benannter Bestimmungsort)
“Geliefert unverzollt” bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen mit Ausnahme Zolls (ein Begriff, der die Verantwortung und Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und andere Abgaben umfasst) für die Einfuhr im Bestimmungsland. Dieser „Zoll“ ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen entstehen. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, es sollte jedoch die DES- oder DEQ-Klausel verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord des Schiffes oder auf dem Kai stattfinden soll.
DDP – GELIEFERT VERZOLLT (benannter Bestimmungsort)
“ Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte Ware an dem benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen, einschließlich
des für die Einfuhr in das Bestimmungsland erforderlichen “Zolls“ ( ein Begriff, der die Verantwortung und Gefahren der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst). Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, es sollte jedoch die DES- oder DEQ-Klausel verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord des Schiffes oder auf dem Kai stattfinden soll.