CFR – KOSTEN UND FRACHT (benannter Bestimmungshafen)
”Kosten und Fracht “ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Die CFR- Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden.
CIF – KOSTEN, VERSICHERUNG, FRACHT (benannter Bestimmungshafen)
“Kosten, Versicherung, Fracht” bedeutet dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Bestimmungshafen überschritten hat. Der Käufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle zusätzlichen Kosten, die auf Ereignisse nach der Lieferung der zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen. Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr frei zu machen. Die CIF-Klausel kann nur für den See- und Binnenschifftransport verwendet werden.